Kaution schon abgeschrieben?

Mit upright bekommst du deine Kaution im Handumdrehen zurück und das ganz ohne Kostenrisiko!

Es war noch nie so einfach, deine Kaution zurückzufordern

1. Sag uns etwas über das Mietverhältnis

Zuerst benötigen wir ein paar Informationen über dein zurückliegendes Mietverhältnis. Hierzu füllst du zu Beginn der Bestellung einfach einen kurzen Fragebogen aus, das Ganze dauert nicht länger als 10 Minuten. Anschließend lädst du deinen Mietvertrag hoch, ein Foto hiervon genügt.


2. Beauftrage uns mit der Rückforderung

Nachdem wir alle nötigen Informationen haben, kannst du uns mit der Rückforderung deiner Kaution beauftragen. Wir legen direkt los und kontaktieren deinen Vermieter. Eine schnelle und gütliche Einigung steht dabei im Vordergrund. Falls erforderlich, setzen wir deinen Anspruch auch gerichtlich durch. Die Kosten hierfür übernehmen wir.

3. Erhalte deine Kaution zurück

Erhalten wir die Kaution von deinem Vermieter zurück, bekommst du diese - abzüglich unserer Provision - direkt ausgezahlt. Die Provision beträgt 20% des zurückerhaltenen Betrags, wenn wir den Anspruch außergerichtlich durchsetzen konnten. Ist eine Klage notwendig, beträgt die Provision 30% des zurückerhaltenen Betrags. Das Beste daran: du hast kein Kostenrisiko, da unsere Vergütung erfolgsabhängig ist.

Wieso du dich für upright entscheiden solltest:

PC

Einfach und schnell online beauftragen

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Bequeme Rückforderung der Kaution ohne selbst den Vermieter kontaktieren zu müssen

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Kein Kostenrisiko: du bezahlst nur, wenn wir erfolgreich waren. Falls nicht, übernehmen wir die vollen Anwalts- und Gerichtskosten

Noch Fragen? Hier findest du Antworten.

upright ist Kanzlei und Legal-Tech-Unternehmen zugleich. Das bedeutet, wir kombinieren anwaltliche Expertise und innovative Technologie, um dir einen professionellen Service zu günstigen Konditionen anbieten zu können. Wir kümmern uns um deine großen und vermeintlich “kleinen” Rechtsprobleme und zwar schnell, unkompliziert und kostengünstig.

Weil du dir damit viel Arbeit und Nerven sparst! Es kann wirklich schwierig sein, seine Mietkaution zurückzubekommen, da Vermieter oftmals versuchen, die Rückzahlung herauszuzögern oder die Kaution ganz einzubehalten. Wir haben die nötige Erfahrung, um für dich eine möglichst schnelle und hohe Rückzahlung zu erreichen, ohne dass du deinen Vermieter darum betteln musst.

Wir arbeiten auf Erfolgshonorarbasis. Das bedeutet, du zahlst nur dann eine Provision für unseren Service, wenn wir auch tatsächlich eine Rückzahlung erreicht haben. Die Höhe der Provision ist davon abhängig, ob wir deinen Rückzahlungsanspruch bereits außergerichtlich durchsetzen konnten oder ein gerichtliches Verfahren erforderlich war. Bei einem außergerichtlichem Erfolg beträgt die Provision 20% des vom Vermieter zurückerhaltenen Betrags. Müssen wir ein gerichtliches Verfahren durchführen, beträgt die Provision 30% der Rückzahlung.

Verweigert der Vermieter zu Recht die Rückzahlung der Kaution, musst du auch keine Provision für unseren Service zahlen. Wir prüfen natürlich in jedem Fall, ob der Vermieter die Kaution einbehalten darf oder nicht zumindest ein Teil zurückzahlen muss. Hierzu fordern wir alle notwendigen Unterlagen vom Vermieter an.

Grundsätzlich ist dem Vermieter eine Frist zu gewähren, in der er prüfen kann, ob ihm noch Ansprüche gegen den Mieter zustehen. Die Rechtsprechung sieht hierzu unterschiedlich lange Zeiträume vor.

Spätestens 6 Monate nach Übergabe der Wohnung verjähren jedoch die Ansprüche des Vermieters. Das heißt, ab diesem Zeitpunkt muss die Kaution grundsätzlich zurückgezahlt werden. Lediglich für Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung kann ein Teil der Kaution weiterhin einbehalten werden. Dies gilt aber nur dann, wenn auch eine Nachzahlung zu erwarten ist, also insbesondere dann, wenn bereits in den Jahren zuvor eine Nachzahlung erfolgt ist.

Hol dir jetzt schnell und einfach deine Mietkaution zurück